Am 1. April 2026 hat in Bayern ein neues Jagdjahr begonnen und mit ihm ein geändertes Jagdgesetz. Ein halbes Jahr später stehen die ersten Drückjagden an. Zeit für eine Zwischenbilanz: Was hat sich tatsächlich geändert, was steht nur auf dem Papier, und was merkst Du davon im Herbst auf dem Stand?
Was der Landtag im März beschlossen hat
Der Bayerische Landtag hat die Novelle am 19. März 2026 beschlossen1. Dafür stimmten CSU, Freie Wähler und AfD, die Grünen stimmten dagegen, die SPD enthielt sich8, 9. Bemerkenswert fand ich, dass sich mit Volker Bauer (CSU) auch ein Mitglied des BJV-Präsidiums enthielt9. Das Gesetz stand am 31. März im Gesetz- und Verordnungsblatt und gilt seit dem 1. April 20262.
Jagdminister Hubert Aiwanger fasste die Linie so zusammen: „Wir setzen auf Vertrauen in die Jäger und Jagdgenossen vor Ort statt auf starre Vorgaben.“1
Die vier Punkte, die uns Jäger am meisten betreffen: Rehwild kann ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden, Bock und Schmalreh gehen zwei Wochen früher auf, Wolf und Goldschakal stehen im Landesjagdrecht, und wer auf den Abschussplan verzichtet, muss jedes Jahr einen Waldbegang machen3. Kleiner, aber für mich als Händler interessant: Das Schalldämpferverbot im bayerischen Jagdrecht ist gestrichen3.
Rehwild ohne Abschussplan: wer entscheidet
Grundlage ist der neue Art. 32a BayJG2. Entscheiden dürfen nicht wir Jäger, sondern die Grundeigentümer. Im Gemeinschaftsjagdrevier fasst die Jagdgenossenschaft in ihrer Versammlung einen Beschluss, im Eigenjagdrevier entscheidet der Jagdberechtigte3. Vor dem Beschluss müssen die Waldbesitzer Gelegenheit bekommen, sich zu äußern3. Der Beschluss wird der unteren Jagdbehörde angezeigt. Genehmigen muss sie nichts, eine Anzeige genügt3.
Für alle Reviere gelten zwei Bedingungen. Jagdgenossenschaft und Pächter machen einmal im Jahr einen gemeinsamen Waldbegang, zu dem alle Jagdgenossen eingeladen werden. Datum, Ort und Teilnehmer werden festgehalten, ein Protokoll ist nicht nötig. Dazu kommt eine Einigung, wie der Pächter über das erlegte Rehwild berichtet, von der Streckenliste bis zum körperlichen Nachweis3.
Liegt die Verbissbelastung im Revier nach der revierweisen Aussage im roten Bereich, braucht es zusätzlich ein Jagdkonzept, eine Art To-do-Liste. Das Ministerium nennt als Beispiele Schwerpunktbejagung auf Verjüngungsflächen, Ruhe auf Äsungsflächen, Weiserzäune und eine frühe Abschusserfüllung, möglichst im Herbst3. Wird ein Revier nach dem Ausstieg zum zweiten Mal rot bewertet, bleibt es nur abschussplanfrei, wenn ein Abschussnachweis vereinbart ist3. Ab dem Jagdjahr 2031/32 gilt in wiederholt roten Revieren der körperliche Nachweis, als Tierkörper oder Foto2.
Für das laufende Jagdjahr musste die Anzeige ausnahmsweise bis 30. Juni 2026 bei der Behörde sein2. Ab 2027/28 gilt: vor dem 1. April2. Der Weg zurück in den behördlichen Plan steht jedes Jahr offen3. Hält ein Revier die gesetzlichen Leitplanken nicht ein, setzt die Jagdbehörde unter Beteiligung von Jagdbeirat und Hegegemeinschaft wieder einen Abschussplan fest3. Streckenliste und Hegeschau bleiben3.
Wie viele Reviere den Plan abgegeben haben
Diese Zahl hätte ich gern genannt. Ich habe aber bis heute keine veröffentlichte Auswertung gefunden, weder für Bayern noch für Unterfranken. Auch das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, das am 6. Oktober mit Hegegemeinschaftsleitern über die neue Rehwild-Regelung gesprochen hat, nennt keine Zahl16. Wenn Du sie für Deinen Landkreis kennst, schreib mir.
Einen Anhaltspunkt liefert das Forstliche Gutachten 2024. Bayernweit galt die Verbisssituation in 51 Prozent der rund 750 Hegegemeinschaften als günstig oder tragbar, in 49 Prozent als zu hoch oder deutlich zu hoch15. In Unterfranken war der Anteil der roten Hegegemeinschaften deutlich größer: 65 Prozent zu hoch und 4 Prozent deutlich zu hoch15. Für den Ausstieg zählt seit der Reform allerdings das einzelne Revier, nicht die Hegegemeinschaft3. Bei uns in Unterfranken dürften trotzdem viele Jagdgenossenschaften, die aussteigen wollten, ein Jagdkonzept gebraucht haben.
Bock und Schmalreh ab 16. April
Die Jagdzeiten stehen jetzt in § 19 AVBayJG4. Böcke: 16. April bis 15. Oktober. Schmalrehe: 16. April bis 15. Januar. Geißen und Kitze: 1. September bis 15. Januar4. Neu ist nur der Beginn, bisher ging es am 1. Mai los3. Das Ministerium begründet den früheren Start mit der Vegetation, die in vielen Revieren immer früher einsetzt, und mit den zahlreichen Anträgen auf vorgezogenen Abschuss in den vergangenen Jahren3.
Im selben Faktenblatt steht ein Satz, den ich jedem Jungjäger mitgebe: Jährlingsbock und Schmalreh stehen im April noch bei der führenden, hochbeschlagenen Geiß3. Das Ministerium empfiehlt die Apriljagd vor allem auf Verjüngungsflächen und Zurückhaltung auf Äsungsflächen3. Genau diese Apriljagd hat der BJV abgelehnt und als Verstoß gegen den Mutterschutz bezeichnet10.
Andere Arten haben neue Zeiten bekommen. Dachse dürfen adult vom 1. August bis 31. Januar bejagt werden, Jungdachse ab 16. April, Grau- und Kanadagänse vom 1. August bis 28. Februar3.
Wolf und Goldschakal: im Gesetz, aber nicht frei
Hier ist die Lage am unübersichtlichsten. Bayern hat beide Arten ins Landesjagdrecht aufgenommen3. In der Jagdzeitenverordnung steht beim Wolf aber nur, dass die Jagd zulässig ist, „soweit und solange eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung dies zulässt“4. Den Goldschakal führt § 19 gar nicht auf4. Außerhalb der Jagdzeiten gilt Schonzeit2. Der Goldschakal ist in Bayern also ganzjährig geschont.
Seit 2. April 2026 steht der Wolf auch im Bundesjagdgesetz5. Wo ein günstiger Erhaltungszustand festgestellt ist, kann die Behörde revierübergreifende Managementpläne aufstellen, die Jagdzeit dafür läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober5. Nach dem Bundesmonitoring 2024/25 leben in Deutschland etwa 219 Rudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere5. Das Bundesrecht hat die bayerischen Wolfsregeln vorerst überlagert. Aiwangers geplante landesweite Höchstabschussverordnung liegt deshalb auf Eis6.
Im August meldete das Ministerium, Bayern habe nach Rissen wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes erste Abschussgenehmigungen erteilt7. Für die Alpen sollen Weidegebiete ausgewiesen werden, im übrigen Bayern sollen Managementpläne die Jagd von Juli bis Oktober ermöglichen7. Ob für Unterfranken ein solcher Plan gilt, konnte ich nicht klären.
Für Dich heißt das: Einen Wolf schießt Du nur mit einer behördlichen Grundlage, also einer Ausnahmegenehmigung oder einem Managementplan, der Dein Revier und den Zeitraum ausdrücklich umfasst. Auf eigene Faust geht es nicht.
Was ich im Herbst auf Drückjagd und Ansitz merke
Die Bockjagd endet am 15. Oktober, also in vier Tagen4. Auf Drückjagden im November und Dezember sind Böcke damit tabu, wie bisher auch.
Neu ist die Freigabe in Revieren ohne Abschussplan. Es gibt dort kein behördliches Soll mehr, an dem sich der Jagdleiter festhalten kann. Was freigegeben wird, folgt aus dem Jagdkonzept und aus der Absprache mit der Jagdgenossenschaft. Ich würde jeden Jagdleiter bitten, die Freigabe für Rehwild vor dem Anblasen klar anzusagen und die Strecke so zu dokumentieren, wie es mit der Genossenschaft vereinbart ist. In roten Revieren ist die frühe Abschusserfüllung im Herbst Teil der Empfehlungen3. Dort werden die Drückjagden für die Strecke wichtiger.
Ein zweiter Punkt betrifft den Fuchs. Er hat in Bayern ganzjährig Jagdzeit4, der Goldschakal dagegen keine. Auf einer Dickungskante im Halbdunkel, mit einem hochflüchtigen Stück vor dem Hund, ist der Unterschied nicht immer gleich zu sehen. Wer nicht sicher anspricht, lässt den Finger gerade.
Wölfe spielen auf den Drückjagden ab November keine Rolle für die Freigabe. Die bundesrechtliche Jagdzeit endet am 31. Oktober5.
Das Forstliche Gutachten 2027
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung seit 1988 alle drei Jahre15. Nach 2024 ist damit das nächste im Jahr 2027 zu erwarten. Es wird zeigen, ob sich die Verbisssituation in den abschussplanfreien Revieren hält. Und es entscheidet mit, welche Reviere ein Jagdkonzept oder einen Abschussnachweis brauchen3.
Am Gutachten selbst ändert die Reform nichts, das gilt auch für die Ampel aus Grün und Rot17. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch hält es für keine taugliche Grundlage für Vorschriften, weil die Einstufungen auf der Einschätzung des Erstellers beruhten11. Er warnte vor revierweisen Gutachten für alle 12.800 bayerischen Reviere10. Das Ministerium hielt dagegen, eine Pflicht dazu sehe das Gesetz nicht vor, bei der letzten Abschussplanung seien schon knapp 10.000 revierweise Aussagen eingeflossen10.
Wer was von der Reform hält
Die Grundbesitzer sind am zufriedensten. Bernhard Breitsameter, Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbands, begrüßte den Entwurf „in seiner vorliegenden Form ausdrücklich“13. Der Bayerische Bauernverband sprach schon beim Kompromiss im September 2025 von einem Durchbruch, hält aber an seiner Forderung fest, die Rehwild-Jagdzeiten auf den 31. Januar zu vereinheitlichen14.
Der BJV unterstützt Wolf und Goldschakal im Jagdrecht, hielt den Entwurf insgesamt aber nicht für zustimmungsfähig und kritisierte Bürokratie und längere Jagdzeiten10. Der Ökologische Jagdverband begrüßt den früheren Start bei Bock und Schmalreh, spricht aber von „vertanen Chancen“ für eine waldfreundlichere Jagd. Er hatte Jagdzeiten bis 31. Januar gefordert12.
Die Grünen halten die frühere Bockjagd für richtig, vermissen aber eine Angleichung der Jagdzeiten auf den 31. Januar und halten den Wolf im Jagdrecht für wirkungslos. Christian Hierneis sagte in der ersten Lesung, den Wolf ins Jagdrecht zu schreiben, „bringt für den Abschuss also nichts“18. Der Bund Naturschutz befürchtet ohne verpflichtende Abschusspläne mehr Verbiss in stark belasteten Gebieten8.
Was ich mir für das zweite Jahr vornehme
Die Reform gibt Jagdgenossenschaft und Pächter mehr Spielraum, und damit mehr Verantwortung füreinander. Für mich gehört der Waldbegang im Frühjahr deshalb fest in den Kalender, ganz gleich, ob ein Revier beim Plan bleibt oder nicht. Wer mit seinen Jagdgenossen erst redet, wenn das Gutachten 2027 rot zeigt, hat zu lange gewartet.
Bis zum 31. März 2027 können Genossenschaften für das nächste Jagdjahr wieder neu entscheiden2. Wenn Du in Deiner Genossenschaft gefragt wirst, lohnt es sich, vorher die Streckenlisten der letzten Jahre und das Gutachten 2024 Deiner Hegegemeinschaft anzuschauen.
Anton ist übrigens für jede Drückjagd zu haben, mit oder ohne Abschussplan.
Weidmannsheil, Dein Alex
Dieser Beitrag gibt meinen Kenntnisstand vom 11. Oktober 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft Deiner unteren Jagdbehörde.
Quellen
- Bayerische Staatsregierung: Landtag beschließt neues Bayerisches Jagdgesetz, 19.03.2026
- StMWi: Bayerisches Jagdgesetz (GVBl. 2026 S. 113, Fristen nach § 34 und § 15a AVBayJG), Abruf 11.10.2026
- StMWi: Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026, Erläuterndes Faktenblatt, Stand März 2026
- § 19 AVBayJG, Fassung ab 01.04.2026, Abruf 11.10.2026
- Bundesregierung: Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, 07.04.2026
- StMWi: Pressemitteilung 132/26, 09.04.2026
- StMWi: Pressemitteilung 370/26, 05.08.2026
- Bayerische Staatszeitung: Landtag gibt grünes Licht für leichtere Jagd auf Wölfe, 19.03.2026
- PIRSCH: Jagdgesetz-Änderung in Bayern: Das ist das Ergebnis der Abstimmung, 19.03.2026
- Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt: BJV: Jagdnovelle ist bürokratisch, 19.02.2026
- BJV, Stellungnahme von Präsident Ernst Weidenbusch an den Landtag, Gesetzesmaterial zu Drs. 19/9707, 07.01.2026
- Ökologischer Jagdverband Bayern: Neues Jagdgesetz beschlossen, März 2026
- Bayerischer Waldbesitzerverband: Jagdrecht in Bayern, Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung, 09.01.2026
- top agrar: Bayern beschließt Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes, 11.09.2025
- StMELF: Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024, Kapitel 4.1 und Anlage 4
- Oberpfalz Echo: Landratsamt stärkt Austausch mit jagdlicher Praxis in Neustadt, 07.10.2026
- PIRSCH: Neue Jagdzeiten und Verbiss: Was Bayern beim Jagdgesetz geplant ist, 10.09.2025
- Bayerischer Landtag: Plenarprotokoll 69. Sitzung, Erste Lesung Drs. 19/9707, 05.02.2026
Weitere geprüfte Quelle ohne eigenen Beleg im Text: PIRSCH, Rehwild-Jagd in Bayern: Was Jagdgenossenschaften jetzt wissen müssen, 02.02.2026 (Stand vor Beschluss).
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