Am 30. September 2026 hat der Deutsche Jagdverband seine Stellungnahme zur Evaluierung des Waffengesetzes abgegeben. Das PDF hat 89 Seiten. Ich habe es am Wochenende gelesen, weil mich im Laden seit Wochen dieselbe Frage erreicht: „Soll ich mit dem Wärmebildgerät noch warten, bis das neue Gesetz kommt?“
Die kurze Antwort: Ein neues Gesetz gibt es noch nicht, nicht einmal einen Entwurf. Was es gibt, ist eine lange Liste von Forderungen. In diesem Beitrag sortiere ich, was heute gilt, was verlangt wird und was das für Deinen nächsten Kauf bedeutet. Das ist meine Sicht als Händler und Jäger, eine Rechtsberatung ersetzt es nicht.
So läuft die Evaluierung
Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag 2025 vorgenommen, das Waffenrecht umfassend zu evaluieren und es „praxisorientierter und anwenderfreundlicher“ zu machen. Im selben Satz steht auch, dass Extremisten und Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen noch zuverlässiger vom legalen Waffenbesitz ferngehalten werden sollen. Beide Richtungen sind also angelegt.
Das Bundesinnenministerium ist in zwei Runden vorgegangen. Im September 2025 durfte jeder Verband fünf Themen nennen, Frist war der 6. Oktober 2025. Laut einem BMI-Schreiben, das der Deutsche Schützenbund zitiert, haben sich rund 70 Verbände, Behörden und Organisationen beteiligt. In der zweiten Runde folgte ein Fragebogen mit 209 Fragen an Länder, Behörden und Verbände. Die Frist lief am 30. September 2026 ab. Der DJV rechnet damit, dass das BMI Monate für die Auswertung braucht. Erst danach beginnt die eigentliche Gesetzgebung.
Parallel prüft die EU-Kommission die Feuerwaffenrichtlinie 2021/555. Am 24. und 25. Juni 2026 hat sie dazu in Brüssel Hersteller, Händler, Jäger und Sportschützen angehört. Einen neuen Richtlinienvorschlag gibt es bisher nicht.
Was seit dem Sicherheitspaket gilt
Die letzte große Änderung ist am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten. Für Jäger am wichtigsten sind zwei Punkte.
Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt seitdem ein Messerverbot, die Länder können weitere Verbotszonen festlegen. Die Jagd ist ausdrücklich ausgenommen (§ 42 Abs. 4a Nr. 8 WaffG), ebenso der Transport, wenn das Messer nicht zugriffsbereit ist. Wer nach dem Ansitz noch auf ein Bier in die Stadt fährt, packt das Messer also weg. Der DJV verlangt in seiner Stellungnahme, den Begriff „Messer“ im Gesetz klar zu fassen, denn nach dem Wortlaut fällt auch ein Buttermesser darunter.
Bei der Zuverlässigkeitsprüfung fragt die Waffenbehörde jetzt zusätzlich bei der Bundespolizei und beim Zollkriminalamt nach. Die Abfrage beim Verfassungsschutz gibt es schon länger. Für Dich heißt das: Plane bei einer neuen Waffenbesitzkarte etwas mehr Zeit ein. Im Fragebogen des BMI geht es auch um psychologische Eignungstests. Der DJV lehnt sie für Jäger ab.
Schalldämpfer: Für die Büchse erlaubt, mehr wird gefordert
Heute gilt § 13 Abs. 9 WaffG. Jäger dürfen Schalldämpfer nur mit Langwaffen für Zentralfeuermunition verwenden, und nur bei der Jagd und beim jagdlichen Übungsschießen. Waffenrechtlich steht der Dämpfer einer Schusswaffe gleich. Mit Jahresjagdschein brauchst Du keinen Voreintrag, musst den Erwerb aber binnen zwei Wochen bei der Behörde melden, wie bei einer Büchse.
Der DJV will deutlich mehr. Schalldämpfer sollen ganz aus dem Waffenrecht herausfallen und wie ein Zielfernrohr behandelt werden. Hilfsweise sollen sie für Randfeuer, also etwa die .22 lfB, und für Sportschützen freigegeben werden. Dazu kommt ein Punkt, den jeder kennt, der einen Dämpfer führt: Nach dem Schuss muss er außerhalb des Schranks trocknen, sonst rostet er. Der DJV verlangt, dass das ausdrücklich erlaubt wird.
Was das für den Kauf heißt: Ein Dämpfer für die Büchse ist heute problemlos zu haben. Wie das abläuft, mit Gewinde vom Büchsenmacher und Beschuss, habe ich 2021 am A-Tec H2 auf einer Sauer 202 beschrieben (The Sound of Silence). Einen Dämpfer für die Kleinkaliberbüchse „auf Vorrat“ zu kaufen, rate ich ab. Das bleibt bis auf Weiteres unzulässig. Meine aktuellen Modelle findest Du unter Meine Empfehlungen: Schalldämpfer.
Nachtzieltechnik: Vorsatz ja, Zielgerät nein
Seit 2020 dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für jagdliche Zwecke verwenden (§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG). Ein Wärmebild-Vorsatzgerät vor dem Zielfernrohr ist damit erlaubt, soweit das Landesjagdrecht es zulässt. Ebi hat 2023 hier im Blog beschrieben, wie er sein Hikmicro Thunder TH35PC 2.0 eingeschossen hat.
Nachtzielgeräte mit eigenem Absehen bleiben dagegen verbotene Gegenstände (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 WaffG), ebenso eine Lampe, die an der Waffe montiert ist (Nr. 1.2.4.1). Wer so etwas erwirbt oder besitzt, riskiert nach § 52 Abs. 3 WaffG bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Ändern will das ein Gesetzentwurf des Bundesrats. Hessen hat ihn eingebracht, die Länderkammer hat ihn am 13. Juni 2025 beschlossen, im Bundestag liegt er seit dem 16. Juli 2025 als Drucksache 21/893. Er würde Nachtzielgeräte und montierte Lichtquellen für Jäger zulassen. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme nur, sie werde die Vorschläge „prüfen“. Eine Beratung im Bundestag habe ich bis heute nicht gefunden. Der DJV fordert in seiner Stellungnahme dasselbe und dazu Laser und Zielpunktprojektoren.
Was das für den Kauf heißt: Kauf heute kein Nachtzielgerät in der Hoffnung, dass es bald erlaubt wird. Wer jetzt investiert, ist mit einem guten Vorsatzgerät auf der sicheren Seite. Ein Vorsatzgerät kannst Du auch nach einer Freigabe weiter nutzen. Welche Geräte ich empfehle, steht unter Meine Empfehlungen: Nachtsicht.
Magazine: Die Grenze bleibt bei zehn Patronen
Wechselmagazine für Langwaffen mit Zentralfeuer, die mehr als zehn Patronen fassen, sind verboten, bei Kurzwaffen liegt die Grenze bei mehr als 20 (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 WaffG). Die Werte stammen aus der EU-Richtlinie. Der DJV weist darauf hin, dass die Richtlinie kein Verbot verlangt, sondern nur, dass ein bestimmter Personenkreis solche Magazine erwerben darf. Er schlägt eine Erlaubnispflicht statt des Verbots vor.
Was das für den Kauf heißt: Bei einem gebrauchten Halbautomaten schaue ich mir jedes Magazin an, bevor es über den Tresen geht. Achte auch bei Privatkäufen darauf.
Wie viele Langwaffen braucht ein Jäger?
Hier läuft die Debatte am heißesten. Nach § 13 Abs. 2 WaffG prüft die Behörde bei Inhabern eines Jahresjagdscheins kein Bedürfnis für Langwaffen und zwei Kurzwaffen. Eine Obergrenze für Langwaffen steht nicht im Gesetz.
Im Fragebogen des BMI steht aber eine Frage, die aufhorchen lässt. Sinngemäß: In der ersten Runde habe man eine zweistellige Zahl von Langwaffen noch für akzeptabel gehalten, eine dreistellige nicht mehr. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom Juni 2026 nennt ein Kontingent für jagdliche Langwaffen als eine mögliche Option. Es empfiehlt aber keine Gesetzesänderung und ist für niemanden bindend. Die oft genannten zehn bis 15 Langwaffen stammen aus einem Beschluss des OVG Lüneburg von 2010, nicht aus einem Gesetz. Laut Pirsch hat Baden-Württemberg eine Begrenzung angedeutet.
Ein Fall aus unserer Gegend zeigt, wie die Gerichte das heute sehen. Ein Jäger und Sportschütze wollte eine zweite jagdliche Kurzwaffe, das Landratsamt lehnte ab, weil er schon Sportpistolen besaß, das Verwaltungsgericht Würzburg gab der Behörde recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das am 26. Februar 2026 auf (Az. 24 B 25.1740). Das Gesetz stelle Jäger „hinsichtlich Langwaffen in unbeschränkter Zahl und bis zu zwei Kurzwaffen“ von der Bedürfnisprüfung frei. Die Revision hat der VGH nicht zugelassen.
Was das für den Kauf heißt: Panikkäufe sind die falsche Antwort. Wer zehn Büchsen kauft, die er nie führt, liefert genau das Argument, das die Befürworter einer Grenze suchen. Kauf, was Du jagdlich brauchst.
Wo ich als Händler stehe
Ich bin Mitglied im VDB, dem Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler. Der VDB hat in der ersten Runde unter anderem eine digitale Waffenbesitzkarte und eine Prüfung über das Nationale Waffenregister in Echtzeit gefordert. Das würde mir am Tresen helfen. Heute warte ich bei manchem Überlassen tagelang auf eine Rückmeldung der Behörde.
Was ich Dir rate: Kauf nach dem Recht, das heute gilt, nicht nach dem, das vielleicht kommt. Wer über ein Nachtzielgerät oder einen Randfeuerdämpfer nachdenkt, wartet ab, bis ein Gesetz im Bundesgesetzblatt steht. Bis dahin bleibt beides verboten. Alles, was heute erlaubt ist, behält seinen Wert, auch wenn sich die Regeln später lockern.
Sobald das BMI einen Referentenentwurf vorlegt, schreibe ich hier, was drinsteht. In mein Buch „Waffensachkunde nach § 7 WaffG“, das Ende 2026 erscheint, kommt der Stand bei Drucklegung. Fragen beantworte ich gern im Laden oder per Mail.
Waidmannsheil, Euer Alex
Stand der Angaben: 11. Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt meine Einschätzung wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft Deiner Waffenbehörde.
Quellen
- Waffengesetz, Fassung zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 G v. 20.3.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 95), www.gesetze-im-internet.de , Abruf 11.10.2026 (§ 5 Abs. 5, § 13 Abs. 2, 3 und 9, § 40 Abs. 3, § 42 Abs. 4a, § 52 Abs. 3, Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.3, Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4)
- Deutscher Jagdverband, Stellungnahme zur Evaluierung des Waffengesetzes, 30.09.2026, 89 Seiten, www.jagdverband.de (Koalitionsvertrag-Zitat S. 4 f., Langwaffen Fragen 53 bis 55, Schalldämpfer Fragen 141 bis 154, Nachtzieltechnik Fragen 155 bis 158, Magazine Fragen 159 bis 160, Messerbegriff Abschnitt I)
- Deutscher Jagdverband, Pressemitteilung „Waffenrecht auf dem Prüfstand“, 01.10.2026, www.jagdverband.de (209 Fragen, Auswertung dauert Monate)
- Deutscher Jagdverband, Synopse der Änderungen im Rahmen des Sicherheitspakets, Stand 06.11.2024, www.jagdverband.de (Inkrafttreten 31.10.2024, neue Abfragen bei Bundespolizei und Zollkriminalamt)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/893, Gesetzentwurf des Bundesrates „Aufnahme von Nachtzieltechnik“ mit Stellungnahme der Bundesregierung, 16.07.2025, dserver.bundestag.de
- Bundesrat, Drucksache 203/25 (Beschluss), 13.06.2025, www.bundesrat.de
- Deutscher Bundestag, hib 309/2025 „Bundesrat will Änderung des Waffengesetzes“, 17.07.2025, www.bundestag.de
- DIP, Vorgang 321636, dip.bundestag.de
- VGH München, Urteil vom 26.02.2026, 24 B 25.1740 (Vorinstanz VG Würzburg, 17.03.2025, W 9 K 24.1328), www.gesetze-bayern.de
- Pirsch, „Zehn, fünfzehn Langwaffen: Eine Zahl, die in keinem Gesetz steht“, 27.09.2026, aktualisiert 29.09.2026, www.pirsch.de (Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste, OVG Lüneburg 11 ME 344/10, Frist 30.09.2026, Baden-Württemberg)
- all4shooters, Evaluierung Waffenrecht: Stellungnahmen der Verbände, aktualisiert 17.03.2026, www.all4shooters.com (Ablauf erste Runde, rund 70 Beteiligte, VDB-Forderungen)
- Europäische Kommission, DG HOME, „Reality check“ zur Evaluierung der Feuerwaffenrichtlinie, 26.06.2026, home-affairs.ec.europa.eu
- Eigene Beiträge: „The Sound of Silence: Schalldämpfer im jagdlichen Einsatz“ (27.03.2021), „Ebi testet das Hikmicro Thunder TH35PC 2.0“ (25.12.2023)
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